Parteiverbot
Das Parteiverbot ist eine Maßnahme, die das Grundgesetz vorsieht, um die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen.
Das Verbot einer politischen Partei ist in Deutschland nur unter engen inhaltlichen Voraussetzungen möglich. Es darf nur durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden.
Begriff der Partei, Parteienprivileg
Definition des Parteibegriffs
Parteienprivileg
Voraussetzungen eines Parteiverbots
Antragstellung, weitere formelle Voraussetzungen
Verfassungswidrigkeit einer Partei
Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
Gefährdung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland
Potenzielle Erfolgsaussicht des Vorgehens der Partei
Verbot von Teilorganisationen
Rechtliche Folgen eines Parteiverbots
Rechtsmittel gegen ein Parteiverbot
Argumente gegen und für einen Antrag auf Parteiverbot
Parteiverbotsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Parteiverbote in nicht demokratischen Staaten
Parteiverbote in Österreich und der Schweiz
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe