Diskriminierungsverbot (Recht)

Ein Diskriminierungsverbot (manchmal auch Benachteiligungsverbot genannt) verbietet die ungleiche Behandlung von Menschen oder Gruppen wegen individueller (persönlicher) Merkmale, wenn es hierfür keine hinreichende Rechtfertigung gibt.

Regelungen zu Diskriminierungsverboten finden sich in verschiedenen Bereichen:

Diskriminierungsverbote im Verfassungsrecht (Grundgesetz)

Regelungen in Art. 3 GG

Art. 3 Abs. 1 GG

Art. 3 Abs. 2 GG

Art. 3 Abs. 3 GG

Weitere Diskriminierungsverbote

Art. 6 GG

Art. 33 GG

Art. 38 GG

Diskriminierungsverbote in einfachen Gesetzen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Diskriminierungsverbote des AGG

Rechtsgebiete, in denen das AGG anzuwenden ist

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Diskriminierungsverbote außerhalb des AGG

Diskriminierungsverbote im Europarecht

Diskriminierungsverbote im Völkerrecht

Diskriminierungsverbote in Österreich

Diskriminierungsverbote in der Schweiz

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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