Diskriminierungsverbot (Recht)
Ein Diskriminierungsverbot (manchmal auch Benachteiligungsverbot genannt) verbietet die ungleiche Behandlung von Menschen oder Gruppen wegen individueller (persönlicher) Merkmale, wenn es hierfür keine hinreichende Rechtfertigung gibt.
Regelungen zu Diskriminierungsverboten finden sich in verschiedenen Bereichen:
Diskriminierungsverbote im Verfassungsrecht (Grundgesetz)
Regelungen in Art. 3 GG
Art. 3 Abs. 1 GG
Art. 3 Abs. 2 GG
Art. 3 Abs. 3 GG
Weitere Diskriminierungsverbote
Art. 6 GG
Art. 33 GG
Art. 38 GG
Diskriminierungsverbote in einfachen Gesetzen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Diskriminierungsverbote des AGG
Rechtsgebiete, in denen das AGG anzuwenden ist
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Diskriminierungsverbote außerhalb des AGG
Diskriminierungsverbote im Europarecht
Diskriminierungsverbote im Völkerrecht
Diskriminierungsverbote in Österreich
Diskriminierungsverbote in der Schweiz
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe