Definition des Parteibegriffs
Eine Definition dazu, was eine Partei ist, findet sich in § 2 Abs. 1 des Parteiengesetzes (PartG). Demnach ist eine Partei
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar