Parteiverbote in Österreich und der Schweiz
In Österreich gibt es keine Möglichkeit zum Verbot einer Partei, die derjenigen in Deutschland vergleichbar wäre. Allerdings ist aufgrund des Verbotsgesetzes 1947 die NSDAP verboten und jegliche Wiederbetätigung im Sinne des Nationalsozialismus untersagt. Daraus wird abgeleitet, dass gegen Parteien, die im Sinne einer solchen Wiederbetätigung agieren, vorgegangen werden kann.
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Mitwirkende
Ralph Zade
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