Parteiverbot

Verbot von Teilorganisationen

Das Bundesverfassungsgericht kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass nicht die Partei selbst, sondern nur eine Teilorganisation von ihr – etwa ihre Jugendorganisation – verfassungswidrig ist. In diesem Fall kann es die Teilorganisation verbieten.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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