Parteiverbot

Rechtliche Folgen eines Parteiverbots

Eine Partei, die verboten wird, wird aufgelöst. Das gilt auch für Teilorganisationen der Partei. Auch die Schaffung von Ersatzorganisationen (etwa einer ähnlichen Partei unter anderem Namen) wird anlässlich der Auflösung verboten. Das Vermögen der Partei kann eingezogen werden.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.