Rechtliche Folgen eines Parteiverbots
Eine Partei, die verboten wird, wird aufgelöst. Das gilt auch für Teilorganisationen der Partei. Auch die Schaffung von Ersatzorganisationen (etwa einer ähnlichen Partei unter anderem Namen) wird anlässlich der Auflösung verboten. Das Vermögen der Partei kann eingezogen werden.
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe