Verfassungswidrigkeit einer Partei
Verfassungswidrig ist eine Partei, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht,
Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
Gefährdung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland
Potenzielle Erfolgsaussicht des Vorgehens der Partei
Verbot von Teilorganisationen
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe