Parteiverbot

Verfassungswidrigkeit einer Partei

Verfassungswidrig ist eine Partei, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht,

Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Gefährdung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland

Potenzielle Erfolgsaussicht des Vorgehens der Partei

Verbot von Teilorganisationen

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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