Partei (Politik)

Eine politische Partei [lateinisch] ist ein dauerhafter Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, um gemeinsame politische, soziale und wirtschaftliche Vorstellungen zu verwirklichen.

Laut Artikel 21 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wirken die Parteien bei der »politischen Willensbildung« des Volkes mit. Das bedeutet, sie nehmen die Vorstellungen und Interessen der Bürgerinnen und Bürger auf, formulieren sie in Partei- sowie Wahlprogrammen und stellen sich mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten bei Wahlen dem demokratischen

Demokratisch, radikal, extremistisch

Extremismus

Radikalismus

Die Rolle des Verfassungsschutzes

Weitere Merkmale

Interessenparteien, Volksparteien und Regionalparteien

Programmparteien und Themenparteien

Parteien können sich wandeln

Quellenangabe

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