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Partei (Politik)

Eine politische Partei [lateinisch] ist ein dauerhafter Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, um gemeinsame politische, soziale und wirtschaftliche Vorstellungen zu verwirklichen.

Laut Artikel 21 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wirken die Parteien bei der »politischen Willensbildung« des Volkes mit. Das bedeutet, sie nehmen die Vorstellungen und Interessen der Bürgerinnen und Bürger auf, formulieren sie in Partei- sowie Wahlprogrammen und stellen sich mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten bei Wahlen dem demokratischen
Demokratisch, radikal, extremistisch
Extremismus
Radikalismus
Die Rolle des Verfassungsschutzes
Weitere Merkmale
Interessenparteien, Volksparteien und Regionalparteien
Programmparteien und Themenparteien
Parteien können sich wandeln

Quellenangabe

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