Rechtsmittel gegen ein Parteiverbot
Gegen ein Parteiverbot kann beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vorgegangen werden (siehe Europäische Menschenrechtskonvention). Der EGMR legt an ein Parteiverbot noch etwas strengere Anforderungen an, als es das Bundesverfassungsgericht früher tat. Insbesondere verlangt er, dass von der Partei eine konkrete Gefahr ausgehen muss. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung
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Mitwirkende
Ralph Zade
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