Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland
Die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland sind die obersten Einrichtungen des deutschen Staats.
Die Regelungen dazu findet man in der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz. Man spricht deshalb auch von Verfassungsorganen. Die Staatsorgane der Bundesrepublik sind von denen ihrer Bundesländer zu unterscheiden. Die Bundesländer haben eigene Organe, die in der jeweiligen Landesverfassung geregelt sind.
Ständige und nichtständige Staatsorgane
Die ständigen Staatsorgane
Deutscher Bundestag
Aufgaben
Wahl
Arbeitsweise, Präsidentschaft, Sitz
Bundesrat
Aufgaben
Zusammensetzung, Bestimmung der Mitglieder
Präsidentschaft, Sitz
Bundespräsident
Aufgaben
Wahl
Sitz, Amtsinhaber
Bundesregierung
Aufgaben
Zusammensetzung, Bestimmung der Mitglieder
Sitz, Amtsinhaber
Bundesverfassungsgericht
Aufgaben
Zusammensetzung, Bestimmung der Mitglieder
Sitz, Präsident
Nichtständige Staatsorgane
Bundesversammlung
Aufgabe
Zusammensetzung
Sitz
Gemeinsamer Ausschuss
Aufgaben
Zusammensetzung
Sitz
Zusammenwirken der ständigen Staatsorgane, Konflikte
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe