Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland

Die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland sind die obersten Einrichtungen des deutschen Staats.

Die Regelungen dazu findet man in der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz. Man spricht deshalb auch von Verfassungsorganen. Die Staatsorgane der Bundesrepublik sind von denen ihrer Bundesländer zu unterscheiden. Die Bundesländer haben eigene Organe, die in der jeweiligen Landesverfassung geregelt sind.

Ständige und nichtständige Staatsorgane

Die ständigen Staatsorgane

Deutscher Bundestag

Aufgaben

Wahl

Arbeitsweise, Präsidentschaft, Sitz

Bundesrat

Aufgaben

Zusammensetzung, Bestimmung der Mitglieder

Präsidentschaft, Sitz

Bundespräsident

Aufgaben

Wahl

Sitz, Amtsinhaber

Bundesregierung

Aufgaben

Zusammensetzung, Bestimmung der Mitglieder

Sitz, Amtsinhaber

Bundesverfassungsgericht

Aufgaben

Zusammensetzung, Bestimmung der Mitglieder

Sitz, Präsident

Nichtständige Staatsorgane

Bundesversammlung

Aufgabe

Zusammensetzung

Sitz

Gemeinsamer Ausschuss

Aufgaben

Zusammensetzung

Sitz

Zusammenwirken der ständigen Staatsorgane, Konflikte

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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