Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland

Aufgaben

Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er oder sie ist für die Ausfertigung der Bundesgesetze zuständig und hat dabei ein Prüfungsrecht. In bestimmten, genau vorgegebenen Situationen kann er oder sie den Bundestag auflösen.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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