Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland

Zusammenwirken der ständigen Staatsorgane, Konflikte

In vielen Situationen wirken mehrere Staatsorgane zusammen. So können z. B. an einem Gesetzgebungsverfahren sämtliche ständigen Staatsorgane beteiligt sein: Die Bundesregierung bringt einen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag ein, dieser verabschiedet ihn, der Bundesrat stimmt zu, der Bundespräsident fertigt das Gesetz aus und ggf. entscheidet – wenn das verabschiedete Gesetz angegriffen

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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