Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland

Zusammensetzung, Bestimmung der Mitglieder

Die Bundesregierung besteht aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler und den Bundesministerinnen und Bundesministern. Anders als in manchen Bundesländern sind Staatssekretärinnen und Staatssekretäre nicht Teil der Regierung – obwohl sie die Minister, denen sie zugeordnet sind, im Bedarfsfall vertreten.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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