Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland
Zusammensetzung, Bestimmung der Mitglieder
Die Bundesregierung besteht aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler und den Bundesministerinnen und Bundesministern. Anders als in manchen Bundesländern sind Staatssekretärinnen und Staatssekretäre nicht Teil der Regierung – obwohl sie die Minister, denen sie zugeordnet sind, im Bedarfsfall vertreten.
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
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