Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland

Zusammensetzung

Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestags und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Länderparlamenten gewählt werden. Dabei entsenden die Länder entsprechend ihrer Einwohnerzahl unterschiedliche Mitgliederzahlen. Die Gewählten müssen nicht Mitglied eines Länderparlaments sein. Häufig werden auch Prominente entsandt, die einer Partei nahestehen. Die Bundestagspräsidentin bzw.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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