Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland

Zusammensetzung

Der Gemeinsame Ausschuss besteht aus 48 Mitgliedern. 32 davon wählt der Bundestag, und zwar zu Beginn jeder Legislaturperiode. Die Wahl erfolgt entsprechend der Stärke der Bundestagsfraktionen. Die gewählten Mitglieder dürfen nicht Mitglied der Bundesregierung sein. Die restlichen 16 Mitglieder werden durch den Bundesrat bestimmt. Dabei kommt je ein Mitglied aus jedem Bundesland.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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