Ständige und nichtständige Staatsorgane
Man unterscheidet zwischen ständigen und nichtständigen Staatsorganen. Ständige Staatsorgane sind Organe, die grundsätzlich immer existieren. Nichtständige Staatsorgane treten dagegen nur in bestimmten Situationen zusammen. In Deutschland gibt es auf Bundesebene fünf ständige und zwei nichtständige Staatsorgane.
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Mitwirkende
Ralph Zade
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