Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland

Wahl

Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt (siehe unten). Um gewählt werden zu können, muss man mindestens 40 Jahre alt sein. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.