Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland

Sitz

Die Bundesversammlung hat als nichtständiges Organ keinen gesetzlich festgelegten Sitz. Über den Ort des Zusammentritts entscheidet die Bundestagspräsidentin bzw. der Bundestagspräsident bei der Einberufung. Normalerweise tritt die Bundesversammlung im Reichstagsgebäude in Berlin zusammen.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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