Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland

Zusammensetzung, Bestimmung der Mitglieder

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit je acht Mitgliedern, insgesamt also aus 16 Verfassungsrichterinnen und -richtern. Diese werden zur Hälfte durch den Deutschen Bundestag und zur Hälfte durch den Bundesrat gewählt. Dabei ist für die Wahl eine Zweidrittelmehrheit nötig. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist nicht

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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