Aufgaben
Der Gemeinsame Ausschuss ist ein Notparlament, das im Verteidigungsfall zusammentritt, wenn aufgrund einer Kriegssituation der Bundestag nicht zusammentreten kann oder nicht beschlussfähig ist. Der Gemeinsame Ausschuss nimmt dann die Aufgaben von Bundestag und Bundesrat wahr, hat allerdings nicht alle Kompetenzen, die diese Organe haben. Zum Beispiel darf er nicht
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe