Diskriminierungsverbote im Völkerrecht
Auch in völkerrechtlichen Verträgen findet man zahlreiche Bestimmungen zur Bekämpfung allgemeiner und auf besondere Merkmale bezogener Diskriminierungen. Es gibt solche Bestimmungen vor allem in Verträgen über Menschenrechte, z. B. in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Art. 14 EMRK enthält ein Diskriminierungsverbot in Bezug auf die in der EMRK gewährleisteten Menschenrechte und Grundfreiheiten. Das
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe