Weitere Diskriminierungsverbote
Das Grundgesetz enthält darüber hinaus einige spezielle Diskriminierungsverbote. Diese gehen den Regelungen von Art. 3 GG vor, müssen also vorrangig geprüft werden.
Art. 6 GG
Art. 33 GG
Art. 38 GG
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe