Diskriminierungsverbote in Österreich
In Österreich verbietet Art. 7 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes Bevorzugungen (und damit gleichzeitig eine Diskriminierung derjenigen, die von einer solchen Bevorzugung nicht profitieren würden) wegen
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe