Diskriminierungsverbot (Recht)

Diskriminierungsverbote im Verfassungsrecht (Grundgesetz)

Die im Grundgesetz (GG) geregelten Diskriminierungsverbote gelten in der Regel nur im Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zum Staat und nicht im Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger untereinander. Eine Ausnahme hiervon galt früher aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Verhältnis von (privaten) Arbeitgebern zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Heute gibt es

Regelungen in Art. 3 GG

Weitere Diskriminierungsverbote

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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