Art. 3 Abs. 2 GG
Der zweite Absatz von Art. 3 betrifft die Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Er sagt zunächst aus, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Das heißt, er enthält ein spezielles Diskriminierungsverbot.
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe