Art. 3 Abs. 2 GG
Der zweite Absatz von Art. 3 betrifft die Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Er sagt zunächst aus, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Das heißt, er enthält ein spezielles Diskriminierungsverbot.
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
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