Diskriminierungsverbot (Recht)

Art. 3 Abs. 1 GG

Art. 3 Abs. 1 GG sagt aus, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Man spricht hier auch vom Allgemeinen Diskriminierungsverbot oder vom Allgemeinen Gleichheitssatz.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.