Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird umgangssprachlich manchmal auch als »Antidiskriminierungsgesetz« bezeichnet.
Diskriminierungsverbote des AGG
Rechtsgebiete, in denen das AGG anzuwenden ist
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
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