Urheberrecht

Urheber|recht, subjektiv das Recht, das den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zu seinem Werk und in der Nutzung und Verwertung des Werkes schützt.

Seine Anerkennung und Ausgestaltung findet das Urheberrecht in den nationalen Gesetzen über das Urheberrecht und diversen internationalen Verträgen (objektives Urheberrecht). Das Urheberrecht ist in Deutschland vor allem durch das Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9.9.1965 (Urheberrechtsgesetz, Abkürzung UrhG, zuletzt geändert am 23.6.2021). Das Urheberrechtsgesetz ist laut Einigungsvertrag

Geschützte Werke

Verwertungs- und Nutzungsrechte

Schranken des Urheberrechts

Gesetzliche Vergütungsansprüche

Rechtsgrundlagen

Österreich

Schweiz

Internationale Regelungen

Quellenangabe

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