Im Interesse der geistigen Auseinandersetzung, der Informationsfreiheit sowie bestimmter wirtschaftlicher und die Allgemeinheit betreffender Interessen unterliegt das Urheberrecht einer Reihe von Schranken, die bestimmte Formen der Nutzung von Werken – zum Teil gegen Einräumung eines Anspruchs auf angemessene Vergütung – zulassen. Hierzu zählt z. B. das Zitatrecht, das im Rahmen eines
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