Schranken des Urheberrechts
Im Interesse der geistigen Auseinandersetzung, der Informationsfreiheit sowie bestimmter wirtschaftlicher und die Allgemeinheit betreffender Interessen unterliegt das Urheberrecht einer Reihe von Schranken, die bestimmte Formen der Nutzung von Werken – zum Teil gegen Einräumung eines Anspruchs auf angemessene Vergütung – zulassen. Hierzu zählt z. B. das Zitatrecht, das im Rahmen eines
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