Nutzungsart

Nutzungsart, im Urheberrecht die durch technische und wirtschaftliche Gegebenheiten eröffnete und durch Lizenz vom Urheber zu gestattende Möglichkeit, ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf bestimmte Weise zu nutzen oder wirtschaftlich zu verwerten. Der Begriff Nutzungsart orientiert sich an den in den §§ 15 ff. des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) definierten Verwertungsrechten (Urheberrecht).

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