Geräteabgabe

Geräteabgabe, pauschalierte urheberrechtliche Vergütung, die dem Urheber eines Werkes zusteht, welches erwarten lässt, dass es zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch gemäß § 53 Absätze 1 bis 3 Urheberrechtsgesetz, UrhG, vervielfältigt wird. Die Vergütungsansprüche, die durch Verwertungsgesellschaften erhoben werden, richten sich gegen die Hersteller von Geräten und Speichermedien, deren Typ

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