Urheberrecht

Geschützte Werke

Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst zählen u. a. Sprachwerke (Schriftwerke, Reden, Computerprogramme), Werke der Musik, der Pantomime, der bildenden Künste einschließlich der Baukunst und der angewandten Kunst (Kunsthandwerk, Gebrauchskunst), Lichtbild- (Fotografie), Film- und Fernsehwerke, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art (Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen u. a.).

Quellenangabe

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