Verwertungs- und Nutzungsrechte
Die geistigen und persönlichen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk werden durch das Urheberpersönlichkeitsrecht (§§ 12–14 UrhG) geschützt. Dieses umfasst u. a. das Veröffentlichungsrecht, d. h. das Recht zu bestimmen, ob und wie ein Werk zu veröffentlichen ist, den Anspruch auf Anerkennung der Urheberschaft (Namensnennungsrecht) und das Recht, sich gegen Entstellungen
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