Leistungsschutzrechte
Leistungsschutzrechte, Rechte zum Schutz bestimmter geistiger Leistungen, die dem Urheberrecht verwandt, aber gleichzeitig hiervon abzugrenzen sind. Während das Urheberrecht eigenschöpferische Geisteswerke schützt, sind Gegenstand der Leistungsschutzrechte die nachschöpferische Wiedergabe oder Auswertung eines bereits vorhandenen fremden Geisteswerkes. Die Leistungsschutzrechte sind im Urheberrechtsgesetz als »verwandte Schutzrechte« in §§ 70–87 e geregelt.
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