Nutzungsrecht (Urheberrecht)

Nutzungsrecht, Urheberrecht: das vom Urheber einem anderen eingeräumte Recht, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (§§ 31 ff. UrhG).

Da die wirtschaftlichen Verwertungsrechte des Urhebers grundsätzlich vom Stammurheberrecht nicht ablösbar und somit unübertragbar sind (§ 29 UrhG), kann eine Nutzung durch Dritte nur erfolgen, wenn der Urheber ihnen ein Nutzungsrecht einräumt. Der Begriff Nutzungsrecht ist vergleichbar mit dem in anderen Rechtsgebieten verwendeten Begriff der Lizenz.

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