Lizenz (Recht)

Lizenz [lateinisch licentia »Freiheit«, »Erlaubnis«] die, -/-en, im Patentrecht die dem Lizenznehmer vom Patentinhaber regelmäßig durch Vertrag (Lizenzvertrag) erteilte Erlaubnis, ein Patent zu nutzen.

Die ausschließliche Lizenz gibt dem Lizenznehmer das Recht zur alleinigen Nutzung, die einfache Lizenz das Recht zur Nutzung neben anderen. Die Lizenz kann räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt erteilt werden, z. B. als Landes-, Bezirks-, Zeit-, Betriebs-, Herstellungs-, Vertriebslizenz. Gegenstand einer Lizenz können auch Marken (§ 30 Markengesetz) und andere

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