Religion
Die Verfassung hebt in der Präambel die Bedeutung des Islam als fundamentalen Bestandteil der algerischen nationalen Identität hervor und bestimmt ihn in Artikel 2 als Staatsreligion. Die Ausübung der jüdischen und christlichen Religion wird toleriert. Die staatliche Kontrolle der Religionsgemeinschaften ist vor allem auf die Verhinderung fundamentalistisch-islamistischer Bestrebungen und Bewegungen gerichtet.
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