Recht
An der Spitze der Gerichtsbarkeit steht der durch die Verfassung von 1999 neu geschaffene Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo de Justicia), der sich aus 7 Kammern zusammensetzt, darunter eine für Verfassungssachen. Seine 32 Richter werden auf 12 Jahre von der Nationalversammlung gewählt. Ihm nachgeordnet sind Appellations-, Ober-, erstinstanzliche und Amtsgerichte. Besondere
Informationen zum Artikel
Quellenangabe