Spielautomat

Spiel|automat, Spielgerät,

Spieleinrichtung, die als Geschicklichkeitsspielautomat der Unterhaltung dient oder als Geldspielautomat die Möglichkeit eines Gewinns eröffnet. Die gewerbsmäßige öffentliche Aufstellung von Spielautomaten ist nur gestattet, wenn die Bauart des Spielautomaten von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen und die Inbetriebnahme von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist (§§ 33 c ff. Gewerbeordnung, GewO). Zur Eindämmung

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