Überspielen
Überspielen, Aufnehmen von Rundfunk- oder Fernsehsendungen auf Ton- und/oder Bildträger oder Übertragen eines auf Ton- oder Bildträger festgehaltenen Werkes auf einen anderen Ton- oder Bildträger. Urheberrechtlich fällt das Überspielen in Bezug auf das überspielte Werk unter das Vervielfältigungsrecht. Es steht also allein dem Urheber oder einer Person zu, der
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