Patent

Patent [lateinisch (littera) patens »landesherrlicher offener (d. h. offen vorzuzeigender) Brief«, zu patens »offen (liegend)«] das, -(e)s/-e,

1) Urkunde über eine öffentliche Rechtshandlung, durch die einem Privaten ein Recht verliehen wird (z. B. Jagdpatent), früher auch Bestallungsurkunde (Offizierspatent, Schifferpatent).

Voraussetzungen

Wirkung des Patents

Verfahren

Internationaler Patentschutz

Wirtschaftliche Aspekte

Geschichte

Literatur

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.