Patent
Patent [lateinisch (littera) patens »landesherrlicher offener (d. h. offen vorzuzeigender) Brief«, zu patens »offen (liegend)«] das, -(e)s/-e,
1) Urkunde über eine öffentliche Rechtshandlung, durch die einem Privaten ein Recht verliehen wird (z. B. Jagdpatent), früher auch Bestallungsurkunde (Offizierspatent, Schifferpatent).
Voraussetzungen
Wirkung des Patents
Verfahren
Internationaler Patentschutz
Wirtschaftliche Aspekte
Geschichte
Literatur
Informationen zum Artikel
Quellenangabe