Religion
Die Verfassung (Artikel 19) garantiert die Religionsfreiheit. Grundlage der staatlichen Religionspolitik ist das 1997 verabschiedete Religionsgesetz (mit Änderungen 1999). Es unterscheidet zwischen religiösen Gemeinschaften (makedonisch-orthodoxe Kirche; islamische Gemeinschaft) sowie religiösen Gruppen und lässt eine religiöse Tätigkeit, die den Schutz der Verfassung beanspruchen kann, nur in den staatlich registrierten Gemeinschaften und
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar