Nordmazedonien

Religion

Die Verfassung (Artikel 19) garantiert die Religionsfreiheit. Grundlage der staatlichen Religionspolitik ist das 1997 verabschiedete Religionsgesetz (mit Änderungen 1999). Es unterscheidet zwischen religiösen Gemeinschaften (makedonisch-orthodoxe Kirche; islamische Gemeinschaft) sowie religiösen Gruppen und lässt eine religiöse Tätigkeit, die den Schutz der Verfassung beanspruchen kann, nur in den staatlich registrierten Gemeinschaften und

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