Politik
Nach der am 22.12.1947 von der verfassunggebenden Versammlung angenommenen und am 1.1.1948 in Kraft getretenen Verfassung (mehrfach revidiert) ist Italien eine parlamentarisch-demokratische Republik. Staatsoberhaupt ist der vorwiegend mit repräsentativen Aufgaben betraute Präsident, der von beiden Häusern des Parlaments und je 3 Vertretern der Regionen auf 7 Jahre gewählt wird (Wiederwahl
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