Italien

Recht

Für die Zivilgerichtsbarkeit sind in erster Instanz je nach Streitwert der Friedensrichter (Giudice di Pace) oder das Landgericht (Tribunale) zuständig; Berufungsinstanz ist gegenüber dem Friedensrichter das Landgericht beziehungsweise gegenüber dem Landgericht das Appellationsgericht (Corte d'Appello). An der Spitze der Zivilgerichtsbarkeit steht der Oberste Kassationshof (Corte Suprema di Cassazione). Dieser ist

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