Religion
Die Verfassung bestimmt den zwölferschiitischen Islam (Imamiten) zur Staatsreligion und respektiert im vollen Umfang die anderen schiitischen Traditionen und sunnitischen Rechtsschulen. Christen, Juden und Parsen sind als religiöse Minderheiten anerkannt und können im Rahmen der allgemeinen Gesetze ihre Religion ausüben sowie eigene Schulen unterhalten. Nicht als religiöse Minderheit anerkannt
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