Recht
Das Gerichtsverfassungsgesetz von 1970 unterscheidet ordentliche, religiöse, Verwaltungs- und Militärgerichte. Der ordentliche Gerichtsaufbau ist dreistufig. Oberstes Appellationsgericht ist der Oberste Gerichtshof, dem Obergerichte (in den größten Städten) und Distriktgerichte nachgeordnet sind. Über Streitigkeiten des islamischen Familienrechts entscheiden religiöse Gerichte (Schariagerichte). Muslime können aber weiter ein säkulares Gericht wählen. Die Rechtspflege
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