Religion
Ausgehend vom in der Verfassung niedergelegten Grundsatz des Glaubens an einen höchsten Gott (die »All-Eine Gottheit«), garantiert der Staat das Recht auf freie Religionsausübung. Als Religionen gesetzlich anerkannt sind der Islam, das Christentum katholischer und protestantischer Konfession, der Buddhismus und der Hinduismus; seitens der staatlichen Religionspolitik de facto anerkannt sind
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