Genossenschaftswald

Genossenschaftswald, ein Wald im Einzel-, Bruchteils- oder Gesamthandseigentum mehrerer Privatpersonen, die zum Zwecke gemeinsamer und planmäßiger Bewirtschaftung ihrer Waldflächen eine Waldgenossenschaft bilden. Obwohl Genossenschaftswald gewöhnlich die Form einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft hat, wird er vorwiegend dem Privatwald zugerechnet.

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