Religion
Die Verfassung bestimmt in der Präambel den Islam als Staatsreligion, garantiert in Artikel 11 jedoch zugleich das Recht der freien Religionsausübung nicht islamischer Bekenntnisse. Geschätzt 94–97 % der Bevölkerung sind sunnitische Muslime, überwiegend der schafiitischen Rechtsschule. Innerhalb der christlichen Minderheit (etwa 2 bis unter 6 % der Bevölkerung) bilden die orthodoxen Christen
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