Politik
Nach der Verfassung vom 24.8.1994 ist Argentinien eine präsidiale Bundesrepublik. Staatsoberhaupt, oberster Inhaber der Exekutive und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der auf 4 Jahre direkt gewählte Präsident (nur einmalige unmittelbare Wiederwahl möglich). Erzielt im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten 45 % bzw. 40 % der Stimmen bei einem Abstand von
Informationen zum Artikel
Quellenangabe